Meine Mutter freut sich jede Woche auf die Massage. Sie ist gelöster und wirkt zufriedener. Und für mich war es dank der Abrechnung über den Entlastungsbetrag völlig unkompliziert.
Massage, sanftes Stretching und Facework für Menschen mit Pflegegrad, direkt in der Tagespflege. Finanziert über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), in der Regel ohne Eigenanteil.
Sie schreiben oder rufen uns an, für Ihre Angehörigen oder als Einrichtung. Wir klären in Ruhe, was gewünscht ist und ob ein Anspruch über den Entlastungsbetrag besteht.
Wir vereinbaren einen passenden Termin und stimmen alles direkt mit der Tageseinrichtung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ihr Angehöriger genießt die Anwendung in vertrauter Umgebung. Die Abrechnung übernehmen wir über den Entlastungsbetrag, in der Regel ohne Eigenanteil.
Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dieses Geld der Pflegekasse ist genau für Angebote wie unsere gedacht: Leistungen, die den Alltag erleichtern und das Wohlbefinden fördern.
In der Regel rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie als Angehörige entsteht dabei kein Eigenanteil. Sie kümmern sich um nichts: Wir übernehmen die Formalitäten und stimmen alles mit der Einrichtung ab.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) stehen dafür 131 € pro Monat zu. Das Geld ist für Angebote gedacht, die den Alltag erleichtern und das Wohlbefinden fördern, genau wie unsere Leistungen.
In der Regel nicht. Solange der monatliche Entlastungsbetrag ausreicht, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und für Sie entsteht kein Eigenanteil.
Wir bieten Massage, sanftes Stretching und Facework (wohltuende Gesichts- und Handpflege). Alle Anwendungen sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad abgestimmt und werden behutsam durchgeführt.
Wir kommen direkt in die Tageseinrichtung, in der der Mensch betreut wird. So entsteht kein zusätzlicher Weg und die vertraute Umgebung bleibt erhalten.
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und kann damit unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Wir kümmern uns um die Formalitäten. Nach der Anwendung rechnen wir die Leistung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Gerne kommen wir regelmäßig zu Ihnen und bieten die Anwendungen für Ihre Gäste an. Für Sie entsteht kein Aufwand und kein Kostenrisiko. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular Kontakt auf.
Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah, klären die Details und stimmen alles mit der Einrichtung ab.