Wohltat, die zu Ihnen kommt.

Massage, sanftes Stretching und Facework für Menschen mit Pflegegrad, direkt in der Tagespflege. Finanziert über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), in der Regel ohne Eigenanteil.

Eine lächelnde Seniorin genießt eine sanfte Massage.

Wohltuende Berührung, fachlich begleitet.

Seniorin genießt eine sanfte Rückenmassage.

Massage

Was wir tun

Sanfte, auf Pflegebedürfnisse abgestimmte Massage von Nacken, Schultern, Rücken oder Beinen. Immer behutsam und im Tempo des Menschen.

Wohltat

Fördert die Durchblutung, löst Verspannungen und schenkt einen Moment tiefer Ruhe und Geborgenheit.

Zwei ältere Menschen bei behutsamen Dehnübungen.

Sanftes Stretching

Was wir tun

Behutsame Mobilisation von Gelenken und Muskeln in einer ruhigen Einzelbegleitung, ganz ohne Überforderung.

Wohltat

Mehr Beweglichkeit und Sicherheit im Alltag, vom Aufstehen bis zum Greifen.

Wohltuende Gesichts- und Handpflege für einen älteren Menschen.

Facework

Was wir tun

Wohltuende Gesichts- und Handpflege mit sanfter Berührung, Pflege und Zuwendung.

Wohltat

Nähe, die man spürt, und ein gepflegtes, umsorgtes Gefühl, das den ganzen Tag nachwirkt.

In drei Schritten zur Wohltat.

1. Sie fragen an

Sie schreiben oder rufen uns an, für Ihre Angehörigen oder als Einrichtung. Wir klären in Ruhe, was gewünscht ist und ob ein Anspruch über den Entlastungsbetrag besteht.

Eine zufriedene Seniorin ruht sich entspannt aus.

2. Wir stimmen den Termin ab

Wir vereinbaren einen passenden Termin und stimmen alles direkt mit der Tageseinrichtung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Zwei ältere Menschen in vertrauter Runde.

3. Wohltat genießen, wir rechnen ab

Ihr Angehöriger genießt die Anwendung in vertrauter Umgebung. Die Abrechnung übernehmen wir über den Entlastungsbetrag, in der Regel ohne Eigenanteil.

Ein älterer Mensch entspannt bei einer wohltuenden Anwendung.

Ohne Eigenanteil, ohne Aufwand.

Angehörige und Betreuerin im vertrauensvollen Gespräch.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dieses Geld der Pflegekasse ist genau für Angebote wie unsere gedacht: Leistungen, die den Alltag erleichtern und das Wohlbefinden fördern.

So rechnen wir ab

In der Regel rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie als Angehörige entsteht dabei kein Eigenanteil. Sie kümmern sich um nichts: Wir übernehmen die Formalitäten und stimmen alles mit der Einrichtung ab.

Vertrauen von Angehörigen und Einrichtungen.

Angehörige
Angehörige Tochter einer Kundin

Meine Mutter freut sich jede Woche auf die Massage. Sie ist gelöster und wirkt zufriedener. Und für mich war es dank der Abrechnung über den Entlastungsbetrag völlig unkompliziert.

Einrichtungsleitung
Einrichtungsleitung Tagespflege in Düsseldorf

Unsere Gäste genießen die Anwendungen sehr. Silber-Oase kommt zuverlässig zu uns, kümmert sich um die Abrechnung und wertet unser Angebot spürbar auf.

Angehöriger
Angehöriger Sohn eines Kunden

Ich wollte meinem Vater etwas Gutes tun, ohne dass es sich für ihn nach Belastung anfühlt. Die sanfte Handpflege gibt ihm Nähe und Ruhe. Ein Angebot, das wirklich zu Menschen mit Pflegegrad passt.

Häufige Fragen.

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) stehen dafür 131 € pro Monat zu. Das Geld ist für Angebote gedacht, die den Alltag erleichtern und das Wohlbefinden fördern, genau wie unsere Leistungen.

In der Regel nicht. Solange der monatliche Entlastungsbetrag ausreicht, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und für Sie entsteht kein Eigenanteil.

Wir bieten Massage, sanftes Stretching und Facework (wohltuende Gesichts- und Handpflege). Alle Anwendungen sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad abgestimmt und werden behutsam durchgeführt.

Wir kommen direkt in die Tageseinrichtung, in der der Mensch betreut wird. So entsteht kein zusätzlicher Weg und die vertraute Umgebung bleibt erhalten.

Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und kann damit unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Wir kümmern uns um die Formalitäten. Nach der Anwendung rechnen wir die Leistung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Gerne kommen wir regelmäßig zu Ihnen und bieten die Anwendungen für Ihre Gäste an. Für Sie entsteht kein Aufwand und kein Kostenrisiko. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular Kontakt auf.

Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah, klären die Details und stimmen alles mit der Einrichtung ab.

Schenken Sie Wohlbefinden. Fragen Sie unverbindlich an.

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